Schwülme

Kurztext Schwülme


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An Ihrem Standort sehen Sie das Gewässer Schwülme. Es entspringt in den südöstlichen Ausläufern des Sollings im Bereich der Berge Stehberg (433 m) und Bramberg (461 m) aus mehreren Quellbächen, deren Quellen sich alle auf zur Stadt Hardegsen gehörendem Gebiet befinden. Auf ihrer 29 km langen Fließstrecke bis zur Mündung in die Weser bei Lippoldsberg nimmt die Schwülme das Wasser der aus dem Hochsolling kommenden Ahle und der im Dransfelder Stadtwald entspringenden Auschnippe auf.

Als Teil des von der Europäischen Union (EU) aufgebauten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wurde auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das FFH-Gebiet Schwülme-Auschnippe ausgewiesen.

Vom Wasser umspülte Erlen und die steinige Bachsohle sind erste Kennzeichnen für die Naturnähe der Schwülme.


Das Gebiet wurde vorrangig zur Verbesserung der Repräsentanz von Fließgewässern mit flutender Wasservegetation, dem Vorkommen von Auenwaldresten mit Erle und Esche sowie von feuchten Hochstaudenfluren ausgewählt.

Die Schwülme stellt in Abschnitten ein naturnahes Fließgewässer dar. Auf ihrem Weg durch Wiesen und Weiden kann sie noch mäandrieren, d.h. Flussschlingen ausbilden. Streckenweise wird das Gewässer von Schwarzerlen (Alnus glutinosa (L.) Gaertn.) und verschiedenen Weiden (Salix spec.) gesäumt. Diese Baumarten können auch auf sehr feuchten Böden gedeihen und sind daher die Hauptgehölze entlang der Ufer von Bächen und Flüssen. In nassen Bereichen haben sich teilweise kleinflächige Erlenbrüche ausgebildet, an die sich zum Teil Bestände der Walzen-Segge (Carex elongata L.) anschließen.

Daneben kommen kleinflächig sumpfige Nasswiesenbereiche vor, auf denen z.B. die Sumpfdotterblume (Caltha palustris L.) und der Kleine Baldrian (Valeria dioica L.) zu sehen sind. Im Wasser bildet der Flutende Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans Lam.) stellenweise größere Bestände aus.

An einigen Stellen haben sich auf nassen Grünflächen Binsen (Juncus) und die Wald – Simse (Scirpus sylvatica L.) angesiedelt. Typisch für die Binsen sind die starren, rundlichen und borstig zugespitzten Halme.


In der Schwülme lebt ein besonderer Kleinfisch, der hohe Ansprüche an die Wasserqualität stellt und einen kieselig-steinigen Untergrund als Lebensraum benötigt. Die bis 9 cm lange Groppe (Cottus gobio L.) tritt bevorzugt im kühlen, sauerstoffreichen Oberlauf auf. Diese Art steht auf der Anhang -II- Liste der FFH-Richtlinie. Das bedeutet, dass für deren Erhaltung ein Schutzgebiet ausgewiesen und so betreut werden muss, dass die ökologischen Ansprüche dieser Art erfüllt und ihre Bestände erhalten werden. Da Groppen keine Schwimmblase besitzen, sind sie vergleichsweise schlechte Schwimmer. Daher stellen schon geringfügige Querverbauungen innerhalb des Fließgewässers für die Art eine große Barriere dar, die in der Regel nicht überwunden werden kann. Eine wesentliche Gefährdungsursache liegt in einer Belastung des Fließgewässers mit organischen Substanzen oder Schadstoffen, auf die die Fische empfindlich reagieren.

Auf feuchten Standorten an den Gewässerufern können sich Hochstaudenfluren entwickeln, die für eine Vielzahl von Insekten und andere Lebewesen einen bedeutenden Lebensraum darstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass Gewässerrandstreifen mit einer ausreichenden Breite vorhanden sind. Zu den Pflanzen, die hier wachsen, zählen z.B. das Mädesüß (Filipendula ulmaria (L.) Maxim., der Blutweiderich (Lythrum salicaria L.) und die Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre (L.) Scop.).

Röhrichte sind typische Pflanzengesellschaften der Flachwasser- und Uferrandbereiche von Gewässern aus Schilf (Phragmites australis (Cav.)Trin.), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea L.), Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia L.), Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum L.) und der Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus L.). Sie stellen wertvolle Biotope dar, die an der Schwülme leider nur noch in kleinen Fragmenten oder gar nicht zu finden sind.


Unerlässlich für den Erhalt derartiger ökologisch bedeutsamer Lebensräume der Fließgewässer ist hier ein wirksamer Schutz vor Einträgen von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und den zahlreichen Fischteichen, die entlang der Schwülme angelegt wurden.

Gleichzeitig muss die Umwandlung von artenreichen nassen Wiesen und Hochstaudenfluren in artenarmes, monotones Grünland oder gar Ackerland unterbleiben.

An vielen Gewässern, wie auch an der Schwülme, hat sich das Indische oder Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera Royle) und die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum Sommer & Levier) angesiedelt. Bei diesen Pflanzen handelt es sich um im 19. Jahrhundert als dekorative Zierpflanzen in Europa eingeführte Arten. Heute haben sich das bis 2 m hoch werdende Springkraut und die eine Höhe von 3 m erreichende Herkulesstaude in der freien Landschaft stark ausgebreitet und drohen die natürliche heimische Vegetation zu verdrängen (invasive Arten).

Abgesehen davon stellen diese Pflanzen für viele Insekten durchaus reichhaltige Nahrungsquellen dar.


Das Drüsige Springkraut fällt von Juni bis Oktober durch seine rötlich-violetten Blüten auf. Die reifen Kapselfrüchte schleudern ihre Samen bei leichter Berührung oder Erschütterung meterweit in alle Richtungen. Dabei sind die Seiten der Kapselfrucht elastisch und rollen sich blitzartig auf.

Der Kontakt mit der ursprünglich aus dem Kaukasus stammenden Herkulesstaude sollte unbedingt vermieden werden, denn sie enthält in allen Pflanzenteilen photosensibilisierende Substanzen aus der Gruppe der Furocumarine. Diese wirken in Kombination mit Sonnenlicht oder auch stärkerem Lampenlicht phototoxisch und können daher nach Berührung mit der Haut bei Menschen und anderen Säugetieren zu schmerzhaften Quaddeln und Blasen führen, die schwer heilen und wie Verbrennungen erscheinen (Photodermatitis).

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